Ranger für Waldschutz und Sicherheit Gemeinsamer Antrag vom 14.02.2023
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrter Herr Spiecker,
sehr geehrter Herr
Christenn,
die Fraktionen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und DIE LINKE
beantragen, die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, des Ausschusses für Ordnung,
Sicherheit und Sauberkeit und Betriebsausschuss ESW, des Hauptausschusses und des
Rates mögen beschließen:
1. Die Stadt Wuppertal vereinbart mit dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW den
Einsatz von zwei beim Landesbetrieb beschäftigten Vollzeit Ranger*innen-Stellen im
Naturschutzgebiet Burgholz und weiteren Wald- und Naturschutzflächen in
Wuppertal für mindestens fünf Jahre.
2. Die Stadt Wuppertal übernimmt vorbehaltlich der Ergebnisse der
Haushaltsplanberatungen anteilige Kosten von 17.500 € pro Stelle pro Jahr und
Sachkosten von einmalig 25.000 €.
3. Die beim Landesbetrieb Wald und Holz beschäftigen Ranger*innen werden in
regelmäßigen Austauschrunden mit den Ressorts 103, 106 und 302 die Arbeit
abstimmen und koordinieren.
4. Den Ausschüssen für Umwelt und Sicherheit und Ordnung ist einmal jährlich über die
Arbeit der Ranger*innen zu berichten.
Begründung
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat am 28.02.2022 einen
Bürger*innenantrag gem. § 24 GO NRW (VO/0636/22) gestellt, in dem ordnungsrechtliche
Kontrollen zur Verhinderung der illegalen Nutzung des Naturschutzgebietes Burgholz durch
Mountainbiker*innen gefordert werden. Es wird beantragt, den kommunalen Ordnungsdienst
einmal im Monat am Wochenende oder feiertags zu Kontrollen im Naturschutzgebiet
Burgholz einzusetzen.
Dieser Bürgerantrag war zur Beratung im Hauptausschuss am 20.06.2022 vorgesehen.
Vorher hat der Ältestenrat empfohlen, den Antrag zur Vorberatung in den Ausschuss für
Umwelt und den Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit zu überweisen.
Für die Sitzungen dieser beiden Ausschüsse im August 2022 wurde von 106 eine mit 103
und 302 abgestimmte Beschlussdrucksache erstellt, die eine Ablehnung dieses
Bürger*innenantrags zum Inhalt hatte. Ein wesentlicher Grund ist die Personalsituation der
Verwaltung die eine solche Aufgabe nicht leisten kann.
Vom Ausschuss für Umwelt wurde dem Hauptausschuss empfohlen dem Bürgerantrag
zuzustimmen und vom Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit wurde die
Drucksache abgelehnt und 103, 302 und die Landesforstbehörde aufgefordert, gemeinsam
eine Lösung zu finden.
In seiner Sitzung am 07.11.2022 hat der Hauptausschuss daraufhin wie folgt beschlossen:
der Hauptausschuss bittet die Verwaltung um Bündelung der geeigneten Maßnahmen um
der Problemlage gerecht zu werden. Hierzu ist ein Runder Tisch mit allen möglichen
Beteiligten wie Verwaltung, Politik, Bürger, Forstbetrieb etc. zu bilden. Die
Beschlussdrucksache soll zur Vorberatung in den Ausschuss für Umwelt und
abschließenden Behandlung in den Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit und
Betriebssauschuss ESW überwiesen werden.
Dies hat u.a. dazu geführt, dass die städtische Forstabteilung ein Gespräch mit dem
Landesbetrieb Wald und Holz – Forstamt Bergisches Land – Hoheit- geführt hat, das am
21.12.2022 fortgesetzt wurde unter Beteiligung der Ressorts 103, 106 und 302 und dem
Büro OB. Bei diesen Gesprächen wurde der Verwaltung erläutert, dass es die Möglichkeit
gibt, dass der Landesbetrieb Wald und Holz Forstamt Bergisches Land zwei Forstwirte
zunächst befristet für fünf Jahre einstellt, die in Wuppertal als sog. Ranger*innen unterwegs
sein werden, um zum einen Information und Aufklärung über den Wald leisten zu können
und zum anderen auch ordnungsbehördliche Aufgaben zu übernehmen. Diese Aufgaben
können im Rahmen von Amtshilfe für die untere Naturschutzbehörde z.B. auch auf die
Wuppertaler Naturschutzgebiete außerhalb des Waldes übertragen werden.
An dieser Stelle ist noch darauf hinzuweisen, dass 103 keine behördliche Funktion hat und
daher keine ordnungsbehördlichen Aufgaben im Wald übernehmen darf. 103 ist „lediglich“
der Eigentümer vieler Waldflächen, hat aber keine hoheitlichen Funktionen. Die
Forstbehörde ist beim Landesbetrieb Wald und Holz NRW angesiedelt.
Die Stadt Wuppertal müsste pro Ranger z.Zt. 17.500 € an Sachkosten pro Jahr an den
Landesbetrieb bezahlen. Personalkosten würden für die Stadt Wuppertal nicht anfallen.
Ein benötigter Büro-/Aufenthaltsraum könnte im WPZ Burgholz einer Liegenschaft vom
Landesbetrieb Wald und Holz bereitgestellt werden. Zu klären ist noch, wie die Mobilität der
Ranger*innen im Stadtgebiet gewährleistet werden kann. Hierzu muss seitens der Stadt
Wuppertal ggf. ein Dienstfahrzeug gestellt werden.
Die von den Rangern aufgenommene Ordnungswidrigkeitsanzeigen werden auch vom
Landesbetrieb Wald und Holz bearbeitet.
In einem Kooperationsvertrag zwischen dem Landesbetrieb Wald und Holz würde das
Projekt geregelt.
Gegenstand dieses Vertrages ist der Einsatz von zwei Ranger*innen in den Wäldern und
ausgewählten Naturschutzgebieten (gesamtstädtisch) der Stadt Wuppertal, insbesondere mit
folgenden Aufgabenschwerpunkten:
1. Präsenz auf den Flächen, Information der Nutzer*innen, ordnungsrechtliche
Aufgaben
2. Umweltbildung
3. Erholungslenkung
4. einfache Pflege- und Instandsetzungsarbeiten.
Der bereits in 2021 von der unteren Naturschutzbehörde gestartete Runde Tisch
„Radverkehr in Naherholungsgebieten“ als Diskussionsforum für die Themen Beschilderung
der Naturschutzgebiete, Schaffung von legalen Möglichkeiten zur Ausübung des MTB Sports
– hier vor allem das Enduro fahren, d.h. eine längere Radstrecke durch Wuppertals
Landschaft mit einzelnen Herausforderungen (z.B. legale Trails) für Mountainbikern soll
weiter fortgeführt werden.