Forderung: Senkung der LVR-Umlage für die Kommunen
Die große Koalition in der Landschaftsversammlung Rheinland fordert die Kämmerin des LVR, Renate Hötte, auf, unverzüglich das Verfahren zur Aufstellung eines Nachtragshaushaltes für 2023 einzuleiten. Die tatsächlich zu erwartenden Zahlungen der einzelnen Körperschaften an den LVR werden bei der festgesetzten Umlage höher ausfallen und auch die Zuweisungen des Landes an den Verband werden steigen. Daher haben die Fraktionen von CDU und SPD sofort reagiert und eine angemessene Senkung der Umlage für 2023 gefordert. "Bei der Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2022/2023, der den Körperschaften in schwierigen Pandemiezeiten Planungssicherheit geben sollte, haben wir bereits versprochen, einen Nachtrags-haushalt zu verabschieden, für den Fall, dass sich die Grundlagen positiv entwickeln sollten. Dieses Versprechen lösen wir jetzt ein. Einen verantwortungsvollen Umgang mit den Mitteln, die wir von den Kreisen und kreisfreien Städten – so auch von der Stadt Wuppertal – erhalten, bedeutet selbstverständlich auch, dass bei positiven Finanzentwicklungen eine Anpassung der Umlage erfolgen muss. Diese Entscheidung setzt die Kontinuität unserer Finanzpolitik fort, immer auch das Wohl der uns finanzierenden Kommunen im Blick zu haben", so Caroline Lünenschloss, CDU-Fraktionsvorsitzende im Rat der Stadt Wuppertal und Mitglied in der Landschaftsversammlung Rheinland. „Auch der LVR geht von steigenden Energie-, Bau- und Personalkosten aus, die berücksichtigt werden müssen und mit denen niemand rechnen konnte. Im Bereich der Eingliederungshilfe rechnen wir ebenfalls mit weiteren Belastungen. Wir erwarten aber dennoch eine Senkung der Umlage von mind. 1,0% Punkten“, führt Caroline Lünenschloss die Forderung der großen Koalition im LVR weiter aus. Insgesamt geht die Koalition davon aus, dass eine Einbringung des Nachtragshaushaltes noch in 2022 erfolgt.