CDU Fraktion Wuppertal

CDU will städtebauliche Ziele definieren

Im vergangenen Jahr war das Grundstück im Stadtteil Nächstebreck, auf dem sich auch ein denkmalgeschützter ehemaliger Wasserspeicher befindet, von den Wuppertaler Stadtwerken verkauft worden. Ursprünglich war hier von einem Oldtimerhändler die Rede, der sich auch in den Wasserspeicher geradezu „verliebt“ hätte. Derartige Auskünfte erhielt der Stadtverordnete Heinrich Bieringer sogar noch vor nicht allzu langer Zeit. „Angesichts der Situation auf dem ehemaligen Stadtwerke-Gelände macht mich das sprachlos.“

„Die Realität sieht allerdings anders aus. Auch die Hoffnung auf eine attraktive Nachfolgenutzung des ehemaligen Wasserspeicher wurde bitter enttäuscht“, stellt CDU-Fraktionsvorsitzender Ludger Kineke fest. „Die Lagerung und Verwertung von Schrottautos hat zu erheblichen Protesten der Anlieger und des Nächstebrecker Bürgervereins geführt. Die Entwicklung des Stadtteils im Wuppertaler Osten wird durch diese Form der Nutzung – gegenwärtig lagern hier rund 70 Fahrzeuge – mehr als negativ beeinflusst.“ Angesichts dieser sich mehr und mehr verfestigenden Art der Nutzung fordern die Nächstebrecker Stadtverordneten Christian Wirtz und Heinrich Bieringer zusammen mit der CDU-Fraktionsführung jetzt die zügige Aufstellung bzw. Änderung des Bebauungsplanes für den gesamten Bereich, um städtebauliche Ziele zu definieren und Nutzungen zu konkretisieren. „Dabei ist eine qualifizierte gewerbliche Nutzung entlang der Linderhauser Straße durchaus möglich. Zugleich können wir uns aber auch Wohnbebauung in angrenzenden Bereichen vorstellen,“ erläutert Ludger Kineke die Vorstellungen seiner Fraktion. „Die Planung sollte zudem die Option für ein unbedingt erforderliches neues Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Nächstebreck beinhalten“, ergänzt Stadtverordneter Wirtz.

Nicht genehmigte bauliche Veränderungen auf dem Gelände und am denkmalgeschützten historischen Gebäude müssen nach Ansicht der CDU-Politiker zeitnah geahndet werden. Die Verwaltung wird aufgefordert, Vorschläge für ein Bauleitplanverfahren in die Beratungen der zuständigen Bezirksvertretung und des Fachausschusses einzubringen.