Gemeinsame Resolution: Erfolgreiche Inklusion in Kindertagesstätten
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Fraktionen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, DIE LINKE sowie die
Ratsgruppe FREIE WÄHLER beantragen, der Rat der Stadt Wuppertal möge folgende
Resolution beschließen:
1. Im Zuge der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und der daraus
resultierenden Vorgabe, dass heilpädagogische Kindertageseinrichtungen schrittweise in
das System der Regel-Kitas übergehen sollen, setzt sich die Stadt Wuppertal auf allen
relevanten Ebenen dafür ein, dass gewährleistet wird, dass es nicht zu einer
Leistungsunterbrechung bzw. zu einem Qualitätsverlust bei der Betreuung von Kindern mit
hohem Förderbedarf kommt, und dass insbesondere keine Betreuungsplätze für diese
Kinder wegfallen.
2. Die Stadt Wuppertal appelliert darüber hinaus an den Landschaftsverband Rheinland
(LVR), gemeinsam mit den zuständigen Entscheidungsträgern zu prüfen, ob einzelne
heilpädagogische Gruppen in Kindertageseinrichtungen, auch über die derzeit laufende
Übergangsphase hinaus, bestehen bleiben können, um betroffenen Eltern weiterhin die
Wahlfreiheit zwischen der Betreuung ihrer Kinder mit mehrfachem Förderungsbedarf in
inklusiven Gruppensettings oder in heilpädagogischen Gruppen zu ermöglichen.
Begründung:
Der Bericht des Trägers Leben in Vielfalt e.V. (LiV) zur auslaufenden Finanzierung
heilpädagogischer Gruppen im Jugendhilfeausschuss am 25.10.2022 (s. auch WZ-
Berichterstattung „Kommt das Ende heilpädagogischer Kitas?“) gab Anlass zur Sorge.
In der LiV-Kita gibt es fünf heilpädagogische Gruppen, in denen ausschließlich Kinder mit
mehrfachen Behinderungen und hohem Betreuungsbedarf (die aufgrund dessen bis zum
jetzigen Zeitpunkt nicht in einer Regel-Kita betreut werden könnten) betreut werden. Neben
den heilpädagogischen Gruppen gibt es auch zwei inklusive Gruppen in der Kita, in denen
Kinder mit und ohne Beeinträchtigung gemeinsam betreut werden. Insgesamt zählt die Kita
ca. 90 Kinder, 60 von ihnen mit erhöhtem Betreuungsbedarf. Die Kinder werden in kleinen
Gruppensettings von einem interdisziplinären Team betreut, dessen fachliche Vielfalt den
Bedarfen der Kinder entspricht. Weitere 80 Kinder mit Förderbedarf sind nach Angabe des
Trägers auf der Warteliste.
Die Sorge des Trägers ist, dass die avisierte Form von Inklusion in Regel-
Kindertageseinrichtungen für Kinder mit sehr hohem Förderbedarf nicht umsetzbar sein wird,
da die Bedarfe der Kinder in diesen Einrichtungen nicht beantwortet werden können.
Weder existiert die notwendige Barrierefreiheit in vielen Räumlichkeiten oder wird eine
Einzelbeförderung dieser Kinder zur Einrichtung gut umzusetzen sein, noch ist das Personal
ausreichend befähigt, die doch sehr fachlich herausfordernden Betreuungen umzusetzen.
Der Träger prognostiziert, dass diese Kinder nur in sehr zeitlich limitierten Betreuungszeiten
dann in die Kitas kommen werden bzw. sogar ganz zu Hause bleiben, weil die Einrichtungen
gar keinen Platz für Kinder mit sehr hohem Förderbedarf anbieten werden.
Im Gegenzug sieht es der Träger als kritisch an, die fachlich bislang bewährte Form der
Mischung aus inklusiven KIBIZ-Gruppen (2 Stück) und 5 Kleingruppen ausschließlich für
Kinder mit sehr hohem Förderbedarf aufzugeben – einerseits, weil so Plätze für diese Kinder
verloren gehen, andererseits, weil diese Form der Konzeption aus unterschiedlichen
Gruppentypen wesentlich besser den Bedarfen der Kinder entspricht als ausschließlich
inklusive KIBIZ-Gruppen.
Hintergrund dieser Befürchtungen ist:
Mit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention sind Träger der
Kindertagesbetreuung aufgefordert, Rahmenbedingungen für die gemeinsame Bildung und
Erziehung aller Kinder in den jeweiligen Einrichtungen zu schaffen und sicherzustellen. Das
Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) und das seit dem 1. Januar 2020 in Kraft getretene
Bundesteilhabegesetz (BTHG) bilden die Grundlage für den finanziellen Rahmen
entsprechender Angebote. (1)
Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen sollen demnach schrittweise in das System der
Regel-Kitas übergehen. Im Umkehrschluss muss sichergestellt sein, dass sich Regel-Kitas
weiter öffnen und in die Lage versetzt werden, auch Kinder mit besonders hohem
Förderbedarf aufnehmen zu können.