Niederschlagswasserversickerung auf privaten Grundstücken – Anschluss- und Benutzerzwang - Anfrage der CDU-Fraktion
Sehr geehrter Herr Christenn,
wir bitten die Verwaltung vor dem Hintergrund des Themenkomplexes
„Niederschlagswasserversickerung auf privaten Grundstücken“ zur nächsten Sitzung des
Umweltausschusses um die Beantwortung folgender Fragen:
- Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen für eine Versickerung auf privaten
Grundstücken gegeben sein?
(Reicht die Änderung der Abwassersatzung aus?)
- Inwiefern wäre eine Genehmigung/Abnahme der Anlagen erforderlich
(Skizzierung eines möglichen Ablaufs)
- Welche technischen Voraussetzungen müssen für eine Versickerung auf privaten
Grundstücken gegeben sein? Welche Regeln gelten im technischen Sinne?
- Welche konkreten Auswirkungen auf den Gebührenhaushalt (im Sinne etwaiger
Mindereinnahmen durch nicht mehr angeschlossene Grundstücke einerseits,
Ersparnis im Netz- und Klärbetrieb durch verminderte Wassermengen andererseits)
sind zu erwarten?
In diesem Zusammenhang: Bei wie vielen Objekten wäre es überhaupt
voraussichtlich zu erwarten, dass Versickerung auf dem eigenen Grundstück
umgesetzt wird?
Gibt es Vergleichswerte und Statistiken aus anderen Gemeinden?
- Inwieweit sind, unter der Voraussetzung, dass lokale Versickerung nicht nur dem
Einzelinteresse des Einsparens von Kanalgebühren, sondern der Allgemeinheit
dienen soll, andere Gebührenmodelle möglich, die die Versickerungsbetreiber
trotzdem weiterhin am Abwassergebührensystem beteiligen, um nicht den
angeschlossenen Bürgerinnen und Bürgern und Betrieben allein die Betriebskosten
aufzubürden bzw. eine Erhöhung der Gebühren zu vermeiden?
- Welche Unterstützung könnte durch die Stadt und die anderen beteiligten Akteure
(WSW etc.) hier (z.B. durch Information und Beratung) geleistet werden, damit ein
ökologisch wie technisch guter Zustand (im Sinne einer Verbesserung) erreicht wird?
- Welche Erkenntnisse liegen der Stadtverwaltung über die Auswirkungen von
Regenwasserversickerung auf privaten und gewerblichen Grundstücken im Hinblick
auf die Entwicklung zur Schwammstadt vor?
Begründung:
Im Klimaschutzkonzept der Stadt Wuppertal mit integriertem Handlungsfeld
Klimafolgenanpassung wird unter Punkt 1.9 die Niederschlagswasserversickerung in
privaten oder gewerblichen Bereichen thematisiert. Der Rat der Stadt hat sich darüber
hinaus dazu bekannt, Wuppertal zur Schwammstadt entwickeln zu wollen. Vor diesem
Hintergrund sollte zukünftig einmal geprüft werden, unter welchen Voraussetzungen eine
Förderung der Versickerung von Niederschlagswasser auf dem eigenen Grundstück
umgesetzt und der Anschluss- und Benutzerzwang des Kanalnetzes diesbezüglich
aufgehoben werden kann. Hierzu sind jedoch, damit die Politik entscheiden kann,
wesentlich mehr Daten und Fakten erforderlich.
Diese sollen durch diese Anfrage bis zum Herbst 2022 zur Verfügung gestellt werden.
Aktuell müssen sich Grundstücksbesitzer*innen, die bisher das Niederschlagswasser auf
dem eigenen Grundstück versickern lassen konnten, auf Grundlage der
Abwasserbeseitigungsatzung an das Kanalisationsnetz anschließen. Der Anschluss an das
Kanalsystem verursacht zum Teil hohe Kosten für die Grundstücksbesitzer*innen.
Die Vorteile der Versickerung auf dem eigenen Grundstück sind bekannt: die
Entwässerungssysteme werden entlastet, durch die Verdunstung des Wassers wird eine
Kühlung der Umgebung und eine Hitzereduktion erreicht sowie im Falle eines
Starkregenereignisses werden möglicherweise Überschwemmungsschäden reduziert. Dies
ist jedoch alles erst einmal zu quantifizieren. Ebenso muss die Auswirkung auf den
Gebührenhaushalt, die durchaus erheblich sein kann, geprüft und ebenfalls quantifiziert
werden.
Um Einnahmeverluste und eine Erhöhung der Regenwassergebühren zu vermeiden und um
die Allgemeinheit nicht übermäßig zu belasten, wäre auch denkbar, dass
Grundstücksbesitzer*innen „virtuelle Gebühren“ zahlen könnten, um weiterhin einen Beitrag
zum solidarischen Gebührenmodell bei der Niederschlagsbeseitigung zu leisten.
Es sind erheblich mehr Informationen notwendig, damit die Politik, wenn entsprechende
Szenarien bekannt sind, hier entscheiden kann und dazu klare Grundlagen hat, welche Vor-
und Nachteile in den unterschiedlichen Bereichen (Ökologie / Ökonomie /
Hochwasserschutz / betriebliche Aspekte) hier zur Debatte stehen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Hahnel-Müller
Sprecher im Ausschuss