Anfrage an den Ausschuss für Stadtentwicklung 25.08.
Sehr geehrter Herr Köksal,
die CDU-Fraktion bittet zur Sitzung des Ausschuss Stadtentwicklung und Bauen am 25.08.2022 um die Beantwortung folgender Fragen:
1. In welchen Fällen hat die Stadtverwaltung eine Anwendung des § 13b Baugesetzbuch zur Erleichterung des Wohnungsbaus am Ortsrand geprüft hat?
2. Welche Ergebnisse hat diese Prüfung erbracht und welche Maßnahmen sollen bis zum Auslauf der Regelung am 31.12.2022 noch getroffen werden?
3. Soll kurzfristig in eine solche Prüfung eingetreten und überlegt werden, welche Möglichkeiten es gibt, die erleichterten Möglichkeiten des § 13b Baugesetzbuch anzuwenden, falls entsprechende Prüfungen noch nicht stattgefunden haben?
Begründung:
Der Bundestag hat am 7. Mai 2021 beschlossen, § 13b Baugesetzbuch, der schon von 2017 bis 2020 galt, wieder einzuführen. Die Vorschrift soll Wohnungsbau auf bis zu 10 000 m² großen Flächen, die sich an im Zusammenhang bebauter Ortsteile anschließen, erleichtern. Im Kern wird dadurch das Verfahren im Hinblick auf die Abstimmung mit der Bezirksregierung deutlich vereinfacht und solche Maßnahmen kleineren Umfangs erleichtert. Damit ist es möglich, mit verringertem Aufwand zahlbaren Wohnraum zu schaffen, der in Wuppertal dringend benötigt wird. Die CDU-Fraktion möchte vor diesem Hintergrund wissen, ob die Stadtverwaltung diesen Paragrafen des Baugesetzbuches bereits zur Anwendung gebracht hat oder dies in der verbleibenden Zeit noch vorhat.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Schulte
Sprecher im Ausschuss
Mit freundlichen Grüßen
Michael Schulte
Sprecher im Ausschuss