Handlungsprogramm Nachhaltigkeit und Klimaschutz
Sehr geehrte Herr Oberbürgermeister,
die Fraktionen von SPD, CDU und FDP beantragen, die Mitglieder des Hauptausschusses und des
Rates der Stadt Wuppertal mögen beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Ratsauftrages zur Klimaneutralität bis 2035 vom
16.11.21 schnellstmöglich aus den vorliegenden Strategiepapieren zu den Themenkomplexen
Nachhaltigkeit, Klima, Mobilität, (Nachhaltigkeitsstrategie, Klimastufenplan, Mobilitätskonzept u.a.)
ein umfassendes Handlungsprogramm Nachhaltigkeit und Klimaschutz zu entwickeln und dem Rat
zur Entscheidung vorzulegen.
In diesem Handlungsprogramm sind konkrete Maßnahmen bis 2035 aufzulisten,
die sich an den Aspekten der
- Realisierbarkeit
- Finanzierbarkeit, auch unter Berücksichtigung möglicher Förderkulissen
- und Effektivität
orientieren.
Jegliche Maßnahmen sind mit korrespondierenden Haushaltsstellen zu hinterlegen.
Dieses Handlungsprogramm ist zwingend und in Erfüllung des Auftrages des vom Rat am 16.11.2021
beschlossenen Stufenplans zur Ermöglichung einer Klimaneutralität 2035 ((VO/1242/21/Neuf.(s. o.))
mit aus damaliger Sicht definierten Maßnahmen, Meilensteinen in Zeitabschnitten sowie
Evaluierungsmechanismen nebst den zwischenzeitlich erarbeiteten Umsetzungsmaßnahmen aus
dem Integrierten Klimaschutzkonzept abzugleichen und zu aktualisieren. Gleiches gilt für die
Dekarbonisierungsstrategie der Wuppertaler Stadtwerke
Bis zur Fertigstellung des Handlungsprogramms Nachhaltigkeit und Klimaschutz werden keine
weiteren Strategiepapiere und Konzepte zu den oben genannten Themenkomplexen Nachhaltigkeit,
Klima, Mobilität mehr beauftragt. Derzeit laufende und noch abzuschließende Projekte sind vor der
abschließenden Beschlussfassung in das Handlungsprogramm zu integrieren.
Begründung:
Gegenwärtig werden in den unterschiedlichen Formaten unter Teilnahme verschiedenster Akteure
und Gruppen Papiere zu den Themen Nachhaltigkeit und Klimaschutz erarbeitet. Die in den Papieren
vorgeschlagenen Maßnahmen und Forderungen überschneiden sich einerseits teilweise erheblich,
andererseits besteht auch die Gefahr, dass sie sich widersprechen oder eine Konkurrenz um
Ressourcen (z.B. Flächen) auftritt und sie berücksichtigen die unverändert angespannte
Haushaltssituation nicht in angemessener Weise.
Es erscheint den antragstellenden Fraktionen notwendig, die in den Papieren aufgestellten
Forderungen in einem einheitlichen Handlungsrahmen zusammenzuführen und nach den Aspekten
der Realisierbarkeit und ihrer Effektivität zu strukturieren, auch damit hier die unverändert
angespannte Haushaltssituation in angemessener Weise berücksichtigt werden kann
Weiter ist es notwendig, die meist außerhalb der gesetzlich vorgegebenen Prozesse erarbeiteten
Forderungen den Entscheidungsträgern in strukturierter Form zur Entscheidung vorzulegen, damit
sie auch formal eine Wirkung entfalten können.