Große Anfrage zum Cannabiskonsum
Behandlung: Ausschuss für Ordnung, Sicherheit, Sauberkeit und Betriebsausschuss ESW am 04.12.202
Sehr geehrter Herr Spiecker,
gemäß einer repräsentativen Umfrage wird von Medien berichtet, dass seit der Legalisierung des Cannabiskonsums von fast jedem dritten Bürger in dessen Umfeld/jeder dritten Bürgerin in deren Umfeld mehr Cannabiskonsum wahrgenommen wird. Damit sind aus unserer Sicht u. a. der durch das o. g. Gesetz angestrebte Effekt, die organisierte Drogenkriminalität einzu- dämmen, bisher mehr als nicht eingetreten.
Zudem sind nach jüngsten Hinweisen des Deutschen Zentrums für Suchtfragen des Kinder- und Jugendalters junge Erwachsene im Alter bis zum Erreichen des 26. Lebensjahres einem erheblichen Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Bereits nach ein- bis zweimaligem Cannabis- Konsum kann dies dauerhaft zu negativen hirnstrukturellen Veränderungen führen.
Daher bitten wir die Verwaltung um Beantwortung nachfolgender Fragen gemäß folgenden Richtlinien, die seitens o. g. Gesetzes zu beachten sind:
Zwischen 7 Uhr und 20 Uhr darf in der Fußgängerzone nicht konsumiert werden.
In Anwesenheit von minderjährigen Personen bleibt der Konsum verboten.
Der Konsum ist in Sichtweite (einem Abstand von mehr als 100 Meter) von Schulen strikt verboten.
Ebenfalls gilt das auch für die Sichtweite von Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Kinderspielplätzen.
In öffentlichen zugänglichen Sporteinrichtungen, wie z. B. Fußballplätzen, darf in Sichtweite ebenfalls nicht konsumiert werden.
Verboten ist der Konsum zudem innerhalb und in der Sichtweise von Cannabis- Anbauvereinigungen.
Jede erwachsene Person darf bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen und mit sich führen Frage 1:
Welche Maßnahmen hat das Ordnungsamt ergriffen, um Verstöße gegen vorgenannte Richt- linien zu ahnden?
Frage 2:
Wie hoch sind damit die Fallzahlen (Aufschlüsselung nach o. g. Punkten) durch die seit Ein- führung des Gesetzes erfolgten Kontrollen seitens des Kommunalen Ordnungsdienstes?
Frage 3:
Wie viel zusätzliches Personal wird für den Kommunalen Ordnungsdienst benötigt, um umfängliche Kontrollen gewährleisten zu können? Bestehen hier bereits Planungen zur Aufstockung des Personals durch die Verwaltung und wie sehen diese aus?
Mit freundlichen Grüßen
Christian Wirtz
Sprecher Ausschuss für Ordnung,
Sicherheit und Sauberkeit und
Betriebsausschuss ESW
CDU-Fraktion