Auflassen von Hochzeits- und Friedenstauben
Die CDU-Fraktion möchte erreichen, dass sog. Hochzeits- oder Friedenstauben künftig nur noch von professionellen Anbietern, die über eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz verfügen, aufgelassen werden dürfen. Hierfür soll die Verwaltung entsprechende Regelungen schaffen. Außerdem sollte auf die Problematik der Hochzeitstauben bereits bei der Eheanmeldung in Form eines Informationsschreibens hingewiesen und auf den zulässigen Weg bzw. Alternativen ohne Tiereinsatz verwiesen werden. „Hochzeits- oder Friedenstauben werden vor allen Dingen auf ihre weiße Gefiederfarbe gezüchtet, weniger auf ihren Orientierungssinn, so dass sie nach dem Auflassen Schwierigkeiten haben, wieder zurück zu Ihrem Taubeschlag zu finden. Stattdessen irren sie oftmals orientierungslos am Auflassort herum, werden zur schnellen Beute für andere Tiere, verhungern oder schließen sich anderen Stadttaubenpopulationen an. Dies führt wiederum langfristig zu einem weiteren Anwachsen dieser Populationen“, erläutert Stadtverordneter Thomas Hahnel-Müller, umweltpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion den Hintergrund des Antrages. Stadtverordneter Christian Wirtz, ordnungspolitischer Sprecher im Ausschuss ergänzt: „Wir erwarten einen verantwortungsvollen Umgang mit den Tieren. Der vorliegende Antrag ist ein weiterer Baustein, um die Stadttaubenpopulationen zu steuern und gleichzeitig das Tierwohl im Blick zu behalten. Umso enttäuschender ist deshalb auch das Ergebnis der Prüfung für die Einrichtung eines Taubenhauses am Döppersberg. Man gewinnt den Eindruck, die Verwaltung ist der Prüfung zwar pflichtschuldig nachgekommen, hat aber selbst wenig Interesse, den Zustand am Döppersberg zu ändern.“