Einführung des Mindestlohnes
„Seit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes Anfang dieses Jahres herrscht bei vielen Vereinsmitgliedern große Verunsicherung, wie sie nun mit der Einführung des Mindestlohnes in ihrem Sportverein umzugehen haben“, so der sportpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Mathias Conrads. „Deshalb brauchen wir schnellstmöglich eindeutige Festlegungen, welche Tätigkeiten in den Vereinen unter das Mindestlohngesetz fallen und damit auch von den im Gesetz vorgesehenen Dokumentationspflichten betroffen sind. Außerdem muss dringend klargestellt werden, welche Auswirkungen das Gesetz für die vielen Vertragsamateure hat, die in der Regel nur eine geringe Vergütung bekommen, obwohl sie einen erheblichen Zeitaufwand in ihre sportlichen Aktivitäten im Verein investieren. Das zuständige Ministerium muss hier dringend Regelungen erarbeiten, die die besonderen Bedingungen im Sport- und Vereinswesen berücksichtigen. Dabei muss vor allem eingehender als bisher geklärt werden, welche Tätigkeiten im Verein als ehrenamtlich angesehen werden und damit nicht unter das Mindestlohngesetz fallen. Unsere Vereine sollten nicht noch unnötig vor bürokratische Hindernisse gestellt werden“, appelliert Conrads abschließend.